Download Muttizettel
Wir waren alle mal jung – Alle unsere Gäste unter 18 Jahren haben auch die Möglichkeit unsere Abendveranstaltungen zu erleben. Gästen unter 16 Jahren können wir ohne Begleitung Erziehungsberechtigter keinen Zutritt gewähren.
Laut dem geltenden Jugendschutzgesetz dürfen sich 16 - 17-Jährige bis 0 Uhr regulär bei unseren Abendveranstaltungen aufhalten, ab 0 Uhr allerdings benötigt ihr einen allseits bekannten Muttizettel. Diesen müsst ihr bitte ausgefüllt mitbringen und ihn beim Sicherheitspersonal abgeben. Den Download des Muttizettels findet ihr unten. Einfach anklicken, auf eurem Rechner speichern, öffnen, ausdrucken, ausfüllen lassen und mitbringen.
Gästen ab 16 Jahren, aber unter 18 Jahren, gewähren wir nur unbeschränkten Einlass, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Person befinden und diese volljährige Person in dem mitgeführten Muttizettel von den Eltern oder einem Elternteil damit beauftrag ist, den unter 18-jährigen Gast bei unseren Abendveranstaltungen zu begleiten und dort die Aufsichtsfunktion auszuüben. Beide Gäste, also der/die noch nicht Volljährige und die beauftragte Person, müssen den Personalausweis mitführen und wenn nötig vorweisen können. Die beauftragte Person muss die ganze Zeit über anwesend sein, verlässt sie unsere Abendveranstaltung muss der noch nicht volljährige Gast diese auch verlassen.
Weiterhin ist die Abgabe und Konsumierung von branntweinhaltigen Getränken, wie beispielsweise Rum oder Wodka sowie Tabakwaren an unter 18-jährige verboten. Um dies einzuhalten, erhalten alle Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben ein entsprechendes Einlassbändchen. Nur Gäste, welche dieses Band unbeschädigt und um den Arm gelegt an der Bar bei der Getränkebestellung vorweisen können, erhalten die oben bereits erwähnten branntweinhaltigen Getränke. Ist kein Bändchen vorhanden, muss bei der Bestellung dieser Getränke das Alter (über 18 Jahre) mittels Personalausweis nachgewiesen werden.
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